Kantonale Volksinitiative «betreffend Abschaffung des Präsidialdepartements und Reduktion der Anzahl der Mitglieder des Regierungsrats von 7 auf 5 Mitglieder»
Um was geht es?
Die Initiative fordert die Abschaffung des Präsidialdepartements und eine Reduktion des Regierungsrates von 7 auf 5 Mitglieder. Dies hätte die weitere Abschaffung des Gesundheitsdepartements zur Folge. Weiter soll ein jährlich rotierendesn Regierungspräsidium eingeführt werden.
Aktuelle Situation:
Aktuell setzen sich sämtliche Regierungen in den Kantonen aus fünf oder sieben Mitgliedern zusammen. Neben Basel-Stadt verfügen die folgenden Kantone ebenfalls über eine siebenköpfige Regierung: Zürich, Bern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Zug, Freiburg, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Waadt und Genf. Weder die Einwohnerzahl noch die Kantonsfläche sind massgebend für die Grösse der Regierung. Vielmehr zählt die politische Kultur des Kantons.
Basel-Stadt ist aber im kantonalen Vergleich einzigartig, indem alle kantonalen Behörden gleichzeitig für die Aufgaben der Einwohnergemeinde der Stadt Basel zuständig sind. Der Regierungsrat agiert auch als «Stadtrat», der Grosse Rat als «Stadtparlament», die kantonale Verwaltung als «Stadtverwaltung». Andere Kantone haben separate kommunale Strukturen, die die kommunale Aufgaben erledigen. Die baselstädtische Spezialität besteht seit der alten Kantonsverfassung von 1874.
Hintergrund der aktuellen Zusammensetzung:
Die aktuelle Zusammensetzung der Basler Regierung mit dem vierjährigen Regierungspräsidium wurde mit der Annahme der neuen Verfassung durch das Volk im Oktober 2005 gutgeheissen. Damals beschäftigte sich die Verfassungskommission mit der Frage, ob der Regierungsrat verkleinert werden sollte. Die Doppelfunktion der Regierung als kantonale und kommunale Behörde war dabei zentral im Entscheidungsprozess. Die Kommission führte in ihrem Bericht aus, dass sich die Regierungsobliegenheiten wohl auch in einem fünfköpfigen Gremium erledigen liessen. Die Folge wäre aber, dass Aufgaben der Departementsvorsteherinnen und Departementsvorsteher in grösserem Mass an die Verwaltung oder externe Dienstleister delegiert würden. Da diese nicht demokratisch gewählt sind, bedeutet die Verkleinerung der Regierung auch eine Schwächung der Demokratie. Keine demokratische Legitimation.
Argumente dagegen:
Kostspielige Umstrukturierung:
Eine Reduktion des Regierungsrates ist mit einer Reduktion der Anzahl Departementen verbunden. Eine solche Reorganisation würde alle sieben Departemente und alle Mitarbeitenden betreffen. Sie würde eine ganzheitliche Neudefinition der Prozesse, Schnittstellen und Ressourcen bedeuten. Eine umfassende rechtliche und operative Abbildung aller Verwaltungsleistungen wäre unabdingbar. Aktuell, erledigt jedes Departement auch reine kommunale Aufgaben wie die Kultur, die Allmendverwaltung und Stadtreinigung, die Primarstufe der Volksschule und die Kinderbetreuung, die Spitex, die Feuerwehr und die Sozialhilfe. Eine solch grosse Umstrukturierung mit hohem Zeitdruck wäre enorm kostspielig. Diese Kosten würden in keinem Verhältnis zur allfälligen Einsparung bei den Regierungsratslöhnen stehen.
Keine Reform ohne Mehrwert:
Eine Reform des bestehenden Systems macht nur dann Sinn, wenn es eine deutlich bessere Lösung gibt. Diese Initiative würde im Gegenteil zu hohen Kosten, einer enorm schwierigen Umstrukturierung und am Ende eine Schwächung der Regierung nach sich ziehen.
Kein Kostensparen bei Departementsstäben:
Obwohl die Streichung von zwei Departementen eine Reduktion der Departementsstäbe mit sich bringen würde, wäre keine Reduktion von Personalressourcen damit verbunden. Die Generalsekretariate sind für die Geschäftsabwicklung mit dem Grossen Rat, den übrigen Departementen und Gemeinden zuständig. Sie unterstützen die Vorsteherin oder den Vorsteher in der Führung und leiten die zentralen Dienste. Bei einer Reduktion auf fünf Regierungsmitglieder, würde sich die Führungsspanne dieser vergrössern. Dafür wären sie auf grössere Stäbe bzw. Generalsekretariate angewiesen.
Bessere Repräsentation:
Ein grösseres Gremium ermöglicht eine breitere Repräsentanz der politischen Kräfte sowie der Vielfalt der Bevölkerung. Die Politiklandschaft von Basel ist vielfältig und breit aufgestellt. Aktuell sind im Regierungsrat vier Parteien vertreten. Bei einer fünfköpfigen Regierung wären kleine Parteien gar nicht mehr vertreten. Verschiedene Lebensalter, Berufsbildungen und Berufserfahrungen sind auch im grösseren Gremium besser verankert. Einer Regierung, welche im Kollegialitätsprinzip arbeitet, tut es gut, wenn sie breit aufgestellt ist.
Schwächung der demokratischen Legitimation:
Bei einer Verkleinerung ders Regierung, verkleinern sich wohl auch die jeweiligen persönlichen Ressourcen der einzelnen Regierungsmitglieder zur Führung der Departemente. Die Folge wäre grössere Arbeitsautonomie und Einfluss für die nicht von der Bevölkerung gewählten Leiterinnen und Leiter der Stabsstellen.
Allgemeine Schwächung der Regierungsarbeit:
Das Regierungsamt ist zeitliche sehr anspruchsvoll. Neben den täglichen kantonalen Aufgaben, zählen auch die Mitwirkung in eidgenössischen, interkantonalen und interstädtischen Gremien dazu. Für die Vernetzung und Interessenvertretung des Kantons ist diese Arbeit zentral. Dies wurde z.B während der Corona Krise deutlich als der baselstädtische Regierungsrat zeitweise drei Präsidien stellte: das Präsidium der Gesundheitsdirektorenkonferenz, GDK, dasjenige der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, VDK, und das Präsidium der Konferenz der Direktoren des öffentlichen Verkehrs, KÖV.
Weiter kann durch das vierjährige Regierungspräsidium die Präsenz des Kantons in der bundespolitischen einflussreichen Konferenz der Kantonsregierungen gewährleistet werden. Mit einem fünfköpfigen Regierungsrat wäre diese wertvolle Arbeit auf Bundesebene in dieser Form kaum mehr möglich. Jetzt wo Basel-Stadt einen Nationalratssitz für die nächste Legislatur verliert, ist diese Vernetzung umso wichtiger.
Das sagen die Befürworter:
- Die Aufgabenbereiche des Regierungsrates haben sich mit der Ausgliederung der Basler Verkehrsbetriebe und der Spitäler sowie mit der Verselbstständigung der Universität vermindert.
- Nachbarkantone, die flächen- und bevölkerungsmässig grösser sind, kommen mit fünf Regierungsmitgliedern aus.
- Die Reduktion führt zu einer Einsparung bei den Magistratslöhnen und Departementsstäben.
Empfehlung des Grossen Rates: Ablehnen
Quelle:
Regierungsratsbeschluss vom 30. November 2021 zur Kantonalen Volksinitiative «Abschaffung des Präsidialdepartements und Reduktion der Anzahl der Mitglieder des Regierungsrats von 7 auf 5 Mitglieder», Bericht